Berufssprachkurs Deutsch B2 (Bamf)
Geförderter Berufssprachkurs Deutsch B2 (GER) in Zusammenarbeit Jobcentern, Agentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Es handelt sich um einen geförderten Berufssprachkurs Deutsch mit Zielniveau B2 (GER), der gemäß der DeuFö-Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG in Zusammenarbeit mit den Jobcentern, der Agentur für Arbeit und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt wird.
Wenn Sie über einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs B2 verfügen, ausgestellt von einer der verschiedenen berechtigenden Stellen wie dem Jobcenter, dem Integration Point, der Agentur für Arbeit oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dann sind Sie hier richtig, um sich für unseren Berufssprachkurs in der Sprache Deutsch, Niveau B2, anzumelden! Dieser Berufssprachkurs richtet sich insbesondere an Personen, die ihre Sprachkenntnisse in Deutsch derart erweitern möchten, um ihre Chancen auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt zu verbessern.
In diesem vom BAMS (Bundesamt für Arbeit und Soziales) und vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) geförderten Berufssprachkurs B2 werden die sprachlichen und weiteren Kompetenzen anhand von verschiedenen Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden später für ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind. Die Themen umfassen weitestgehendst die beruflich erforderlichen Bereiche Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
Kursinfos
Sprache
Deutsch
Zielgruppe
Arbeitssuchende Berufstätige
Sprachniveau
B2
Kurstyp
Gruppenkurs
Kursangebot
Berufssprachkurs Deutsch B2 (Bamf)
Voraussetzungen
- Vorlage einer amtlichen Teilnahmeberechtigung oder Verpflichtung Berufssprachkurs B2 (zu erhalten bei den berechtigenden Stellen Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und Zertifikatsnachweis über die Sprachkenntnisse auf Niveau B1 (GER, nicht älter als 6 Monate zum Anmeldedatum). Sollte kein oben genanntes Zertifikat vorliegen, wird ein Einstufungstest zur Ermittlung der erforderlichen Sprachkenntnisse durchgeführt.
- Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden und weder im Jobcenter noch bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, erhalten die Berechtigung auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Dauer
Insgesamt 500 Stunden (25 Einheiten pro Woche)
Zeiten
13:00 - 17:15 Uhr
Gruppengröße
Maximal 14 Personen
Prüfungen
Innerhalb von 4 Wochen nach Kursende
Verfügbarkeit
Ganzjährig
Beginn
auf Anfrage
Kosten
Kostenlos (sofern die Kursvoraussetzungen erfüllt werden)2,32 Euro (Eigenanteil für bereits Beschäftigte)
Alle Preise inklusive Steuern
Sie haben Fragen zu unseren Kursen?
Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse geweckt haben. Gerne beantworten wir Ihnen alle Ihre Fragen zu folgenden Zeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 16 Uhr und Freitag 10 bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Wir freuen uns auf Sie!
